Das jährlich
vom "Verein der Zeesner e.V." auf dem Saaler Bodden durchgeführte
Versuchsfischen mit Zeesbooten
demonstriert eine traditionelle Fischereitechnik,
wie sie Jahrhunderte lang auf Haff und
Bodden ausgeübt worden ist.
Hierbei wird mit
einem
Zeesboot (auch Zeesenboot genannt), welches aufgrund seiner speziellen
Konstruktion
quer vor dem Wind
driften kann, ein Grundschleppnetz (genannt
Zeese) auf der Luvseite gezogen.
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hierzu den folgenden Beitrag von Dipl. Ing. Michael Mäuslein
(Deutsches Meeresmuseum Stralsund -
09.12.2005)
- Ein traditionelles
Handwerk bleibt erhalten –
Zeesenfischerei in
Mecklenburg/Vorpommern
Bis in die 1980iger Jahre
hinein konnte man sie noch auf den Sund- und Boddengewässern in Aktion
erleben – die Zeesenfischer mit ihren Zeesbooten auf der Drift. Es
waren aber nur noch wenige, einer einst stolzen Flotte, die dieser
traditionellen Methode der Schleppnetzfischerei unter Segeln
nachgingen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die Abhängigkeit von
günstigen Wetterbedingungen für die durch Windkraft angetriebenen
Arbeitsboote, gegenüber den motorbetriebenen Fischereifahrzeugen und
die Entwicklung neuer Fischereimethoden waren sicher nur einige die
dazu führten, dass die quer zum Wind treibenden Zeesboote mit ihren
braunen Segeln und ihren typischen Driftbäumen aus dem Erscheinungsbild
unserer Gewässer verschwanden. Als in den 1990iger Jahren die
Schleppnetzfischerei innerhalb der 3 sm Zone verboten wurde, war auch
den Fischern die Grundlage zur traditionellen Zeesenfischerei entzogen,
die noch einen Zeesschein und eine Zeesgenehmigung
besaßen. Die Fischerei mit Zeesbooten wurde eingestellt
und eine
jahrhundertalte Tradition unserer Region drohte in Vergessenheit zu
geraten.
Heute gibt es nur noch
wenige Fischer, die dieses Handwerk gelernt und noch selbst ausgeführt
haben. Aber es gibt sie noch. Und auch die Zeesboote sind noch da. Dank
der Männer und Frauen, die sich mit viel Enthusiasmus dem Erhalt dieses
Boottyps verschrieben haben. So ist es nur verständlich, dass diese
sich auch um den Erhalt und Pflege der alten Handwerkstraditionen mit
den Zeesbooten bemühten. Allen voran ist es dem Fischer und
Zeesbootbesitzer Andreas Schönthier aus Althagen zu verdanken, dass
2001 wieder eine Drift vom Landesamt für Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
zum Zwecke der Versuchsfischerei als Ausnahme beantragt, genehmigt und
durchgeführt wurde. Für die folgenden Jahre wurde diese
Sondergenehmigung auch noch für ein weiteres Zeesboot erteilt. Mit der
„Sannert“ (FZ 33/WUS 7) des Fischers Andreas
Schönthier und der „Richard D.“ (FZ 94) des Barther Bootsbaumeisters
Nils Rammin, fuhren endlich wieder zwei Zeesboote ganz traditionell zur
Drift auf den Saaler Bodden. Die Genehmigung zur Zeesenfischerei war
natürlich an bestimmte Vorgaben und Bedingungen des Instituts für
Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei
M/V gebunden. So beschränkte sich das Einsatzgebiet auf den Saaler
Bodden, außerhalb des Nationalparks „Vorpommersche Boddenlandschaft“
und es erfolgte eine genaue statistische Datenerfassung zur
Fischereidurchführung und Fangauswertung in einem speziellen
Driftprotokoll. Der fischereiliche Erfolg war aber zweitrangig. Wichtig
war das Handwerk. Helmut Bauer und Horst Grählert, zwei Fischer die
selber Jahrzehnte mit dem Zeesboot hinaus zur Drift fuhren und einige
der Letzten sind, die das Zeesenfischen noch von der Pike auf erlernt
haben, gaben ihr Wissen an die interessierten Teilnehmer dieser
Versuchsfischerei weiter. Unter ihnen viele Zeesbooteigner, für die es
absolut neu war, zu sehen mit welcher Leichtigkeit die schweren Boote
mit backgesetzten Groß- und Focksegel sowie ausgebrachter Zeese dwars
zum Wind über den Saaler Bodden trieben.
Fotos (C) Michael
Mäuslein (2004)
Im Mai 2002 gründeten
Eigener von Zeesbooten und weitere interessierte Personen den
„Verein der Zeesner e.V.“ unter Leitung von Andreas Schönthier, mit
dem Ziel, die Driftfischerei unter Segeln der Nachwelt zu erhalten und
interessierten Menschen zu demonstrieren. Seit dem wurde die
Zeesenfischerei (als Versuchsfischerei) auf Antrag des Vereins zum
Zwecke der Traditionspflege und des Erhalts alter Fischereitechniken
unter den schon genannten Bedingungen durchgeführt. Bei den jährlichen
Auswertungen der erhobenen Daten kam das Institut für Fischerei der
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei M-V
zur folgenden Gesamteinschätzung: “In Auswertung der Versuchsfischerei
aus den Jahren 2001 – 2004 kann festgestellt werden, dass
Fischereiaufwand und Fangertrag in keinem kommerziellen akzeptablen
Verhältnis stehen. Das Erzielen kommerziell verwertbarer Fangerträge
ist auch nicht Gegenstand der Wiederaufnahme der Zeesenfischerei. Laut
Satzung des Vereins der „Zeesener e.V.“ wird ausschließlich die Wahrung
der traditionellen Fangmethode der Treibzeesenfischerei mit
herkömmlichen Fanggeschirr und die Durchführung von Driften in
begrenztem Umfang zu touristischen Zwecken verfolgt. Entsprechend
dieser Zielstellung ist auch die durchgeführte Versuchsfischerei aus
den Jahren 2001 –2004 zu bewerten. Bei einer begrenzten Anzahl von
jährlich durchgeführten Driften stellen die Fänge von 1,3 kg Fisch pro
Driftstunde bis max. 4 kg Fisch pro Driftstunde auch unter
Berücksichtigung der Arten- und Längenzusammensetzung des Fangs keine
Gefährdung der Bestände an Nutzfischarten dar. Auf Grund der geringen
physischen und mechanischen Belastung der Fische während des
Fangvorganges sind entsprechende Überlebenschancen des sofort nach dem
Hieven zurückgesetzten, nicht verwertbaren (untermäßigen) Fanges
nachgewiesen worden. Die ermittelten Beifänge von Kraut und sonstigen
mineralischen Bestandteile stellen keine Beschädigung von Laichplätzen
/Laichsubstrat dar. Eine Beeinträchtigung der kommerziellen Fischerei
durch Ausführung der Driften konnte nicht registriert werden.“
(Dr.-Ing.
Uwe Richter 2005)
Fotos (C) Michael
Mäuslein & Uwe Grünberg (2005)
Weiterhin
hat das Institut für Fischerei, in Auswertung der Versuchsfischerei mit
Treibzeesen, eine Änderung der Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V vom
31.Januar 2003) hinsichtlich einer „zeitlich und örtlich begrenzten
Genehmigung der Zeesenfischerei“ vorgeschlagen. Dieser
Änderungsvorschlag ist, mit Inkrafttreten der „Verordnung zur Ausübung
der Fischerei in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns
(Küstenfischereiverordnung – KüFVO M-V), vom 15. August 2005, per
Gesetz verwirklicht worden. Der §10 (2) 2. gestattet „...den Gebrauch
von Schleppnetzen zu touristischen Zwecken, sofern der Schleppvorgang
ausschließlich durch Windenergie (Segel) bewirkt wird...“. So konnten
erstmals im September 2005 zwei Zeesboote („Sannert“,
„Richard D.“) die Genehmigung zur Zeesenfischerei nach der neuen
Verordnung erhalten. An Bord wissbegierige Vereinsmitglieder und
zahlreiche erwartungsvolle Gäste. Die Fischer Horst Grählert und
Andreas Schönthier demonstrierten die harte Arbeit der Zeesenfischer.
Manch Zander konnte nach der Drift, gleich an Bord zubereitet und
verspeist werden. Und die vielen interessierten Zuschauer an Land
konnten eine Szenerie wie aus längst vergangenen Tagen beobachten: zwei
Zeesboote bei der Drift in der Herbstsonne auf dem Saaler Bodden.
Sicher werden diese Bilder auf unseren Sund- und Boddengewässern in
Zukunft wieder häufiger zu sehen sein. Ein altes Handwerk wird gepflegt
und geht nicht verloren. Und nebenbei gibt es eine weitere touristische
Besonderheit als Anziehungspunkt für Gäste unseres Landes Mecklenburg /
Vorpommern.
Fotos (C) Michael
Mäuslein (2005)
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