Rostock, den 06.06.2019 - 17:00 Uhr
Die Aufhebung der Leibeigenschaft und die im Jahre 1869 vom Parlament des Norddeutschen Bundes neu verabschiedete Gewerbeordnung schafften die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Aufschwung.
Seit dem Mittelalter lag das Gewerberecht und die Fischereigerechtigkeit bei den Städten. So durften Bootsbau und Seefahrt nur von Bürgern betrieben werden, die Ihren Wohnsitz innerhalb von Städten wie Barth oder Stralsund hatten. Die Fischerei im ländlichen Bereich wurde niedrig gehalten. Mit der neu eingeführten Gewerbefreiheit verlagerte sich der Bootsbau nun auch in die ländlichen Gebiete. Die neue Bundes-Gewerbordnung hob die bisher bestehende Wohnpflicht auf. Dadurch war auch die Fischerei von nun an nicht mehr an einen Ort gebunden.
Bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten der neuen Verordnung unternahmen 30 pommersche Zeesenfischer aus der Region Stralsund-Rügen einen Fischzug an die Schleswig-Holsteinische Küste. Die Saison in Schleswig-Holstein ergab ein Fangergebnis von bislang nie dagewesener Größe. Allerdings folgte sofort darauf eine Beschwerde der einheimischen Fischer bei ihrer Provinzialregierung, weil eine Dezimierung der Fischbestände befürchtetet wurde. Die Schleswig-Holsteiner ignorierten die neue Bundesverordnung, beriefen sich auf ihre alte Gewerbeordnung sowie auf uralte Zunftbestimmungen und verboten die Zeesenfischerei in bestimmten Gebieten per Polizeiverordnung. Pommersche Fischer wurden daraufhin mehrfach abgestraft und ausgewiesen. Berichte über die Zustände an der Schleswig-Holsteinischen Küste erschienen auch in der Stralsunder Zeitung. Stralsunder Amtszeesener, welche durch die Presse zu Unrecht mit den Geschehnissen an der Küste Schleswig-Holsteins in Verbindung gebracht wurden, verwehrten sich öffentlich gegen die gegen sie hervorgebrachten Anschuldigungen.
Nach dem Verbot in Schleswig-Holstein, wichen die pommerschen Fischer weiter nach Norden, in das südliche Dänemark aus. Hier herrschte ebenfalls nur Kleinfischerei vor, die nicht sehr ergiebig war. Die Kunde von den dort noch sehr großen Fischbeständen drang durch pommersche Handelsquatzen ins Land. Diese Fischhändler, aus Wollin und Neuwarp, hatten mit ihren Hälterfahrzeugen den Aalhandel im gesamten südlichen Ostseeraum in ihrer Hand. 1872 trat in Dänemark ein neues Fischereigesetz in Kraft. Durch ein Missverständnis des dänischen Fischereikonsulenten, wurde das Wort „Zeesen" mit dem englischen Wort „Trawl", d. h. mit der englischen Baumtrawlfischerei, gleichgesetzt. Somit wurde auch die Treibzeesenfischerei illegal.
Stralsund galt zu dieser Zeit als das Zentrum der Treibzeesenfischerei. Im Jahr 1880 wurden hier 110 Zeesboote gezählt. Die Anzahl der vergebenen Erlaubnisscheine wurde durch ein Ratsdekret vom 20. September auf die Anzahl von 80 reduziert. Die stark dezimierten Fischbestände wurden u. a. den Zeesenfischern zur Last gelegt. Man vermutete auch die Schädigung des Gewässeruntergrundes und der Fischbrut durch die Grundschleppnetze der Zeesener. Die nicht mehr mit einem Erlaubnisschein bedachten Zeesenfischer mussten in andere Gebiete ausweichen. Einige von ihnen zogen z. B. an das Salzhaff bei Wismar.
Da die Sunde im südlichen Dänemark ähnliche fiskalische Gewässerbedingungen wie an der pommerschen Boddenküste aufweisen kam es, dass junge Treibzeesenfischer und Quatzenschiffer zwischen Barth und Ueckermünde ihr Glück über die Ostsee hinweg suchten und auswanderten. Auch dort gab es die gleichen Widerstände und Verbote wie in Schleswig-Holstein. Die deutschen Fischer verstanden es diese Verbote zu umgehen, indem sie die dänische Staatsbürgerschaft annahmen, sich Wohnraum besorgten oder sogar einheirateten. Stellenweise kam es zu einem regelrechten Katz- und Maus Spiel mit den dänischen Behörden.
Die Fischer waren Polizeiverhören ausgesetzt oder wurden verklagt. Sie mussten nachweisen, dass die von ihnen gemieteten Unterkünfte auch genutzt wurden. In der Saison hielten sie sich jedoch, wie es sich für einen Fischer gehörte, in den Fanggebieten auf ihren Booten auf. Es dauerte Jahre, bis sich die Lage entschärft hatte und die Treibzeesenfischerei legalisiert wurde. Nebeneffekt dieser Geschehnisse war, dass sich das Zeesboot auch im südlichen Dänemark ausbreiten konnte. Zuerst kauften dänische Fischer deutsche Boote auf, später wurden sie von dänischen Werften nachgebaut und von einheimischen Bootsbauern, wie Christian Nielsen, modifiziert. Der sogn. Drivkvaser-Typ entstand.
Deutschland und Dänemark verfügen somit über ein gemeinsames Stück Fischereigeschichte, welches seine Wurzeln in der damaligen Zeit hat. Manchmal weiß man nicht für was es gut sein kann, dass man sich mit solchen Geschichten beschäftigt: Anfang 2018 erhielt ich einen Anruf von Frau Heidi Brügmann aus Stralsund. Sie erzählte mir, dass sie die letzte noch lebende Enkelin des ehem. Stralsunder Zeesenfischers Jacob Hamer (*10.10.1857 +09.02.1929) sei, welcher 1881 nach Dänemark ausgewandert ist. Sie fragte, ob ich ihr zu Informationen zu ihrem Großvater verhelfen könnte, ob man noch herausbekommen würde, wie sein Zeesboot hieß und ob es noch existieren würde.
Spontan verwies ich Frau Brügmann auf das Buch „Unter Segeln nach Dänemark“ von Alan Hiorth Rasmussen, welches 1988 im Hinstorff Verlag erschienen ist. In den nachfolgenden Tagen kämmten wir das Büchlein nach Informationen durch.
Was dabei herauskam, war eine ziemliche Überraschung:
Gleich zu Anfang, als es um die Ausweitung der Zeesenfischerei nach Schleswig-Holstein ging, taucht in einer Namensliste ein Ferdinand Hamer aus Stralsund (*18.10.1855 +05.01.1935) auf. Dabei handelte es sich um einen Bruder von Jacob Hamer. Ein Stück weiter ist die Unterschrift eines Carl Hamer aus Stralsund (*26.04.1834 +12.11.1883) zu finden, der zusammen mit einem Fischer Friedrich Martens am 22. Juni 1871 ein Gesuch zur Ausübung der Fischerei an das Königliche Ministerium in Dänemark stellte. Über das dänische Konsulat zu Stettin erhielten sie im Sommer 1871 die Auskunft, dass sie den Fischfang wie dänische Untertanen betreiben dürften, wenn sie sich im Lande niederlassen würden. Daraufhin schlossen beide Stralsunder Fischer einen Vierteljahres-Mietvertrag in Vordingborg ab. Als sie später ermahnt wurden, diese Unterkunft auch zu nutzen, segelten beide nach Stralsund zurück. Carl Hamer war übrigens ein Onkel von Jacob Hamer. In dem Kapitel welches das ganze Hickhack mit den Wohnungsnachweisen in Fallbeispielen beschreibt, wird schließlich Jacob Hamer selbst erwähnt, der am 16. Juli 1881 mit seinem Zeesboot „Helene“ in Nyköbing Falster eintraf und den gleichen Regularien ausgesetzt war, wie seine Berufsgenossen.
In der umfangreicheren dänischen Originalversion des Buches „Drivvod i Danmark“ konnte ich eine noch detailiertere Wiedergabe der Ereignisse aus den Polizeiverhören finden. Dort steht geschrieben:
"Vordingborg Polizeiverhör in folgender Sache: Jacob Hamer kam am 16. Juli 1881 mit seinem Zeesboot „Helene“ nach Nykøbing. Im Gästehaus Jens Hansen in Stubbekøbing mietete er ein möbliertes Zimmer für eine Jahresmiete von 50 DKK, woraufhin er sein Zeesboot registrieren ließ. Dann blieb er auf dem Schiff. Wenn die Saison keinen Fischfang mehr zulässt, beabsichtigt er das von ihm gemietete Zimmer zu bewohnen, erklärte er am 10. Oktober. Er ist unverheiratet und besitzt keinerlei Eigentum in Deutschland, wohin er auch nicht mehr zurückkehren wird, während er beabsichtigt auch in Zukunft in diesem Land zu verbleiben. Ansonsten kam er nur wenig nach Stubbekøbing hinein."
Am 16. August 1882 wurde er in Vordingborg erneut befragt:
"Seit dem Herbst habe er eine Unterkunft bei einem Vordingborger Fischer bekommen und wolle später im Jahr heiraten. Er wohnt nirgendwo in Deutschland. Seine Eltern wohnen in Stralsund, wo auch seine Freundin wohnt. Er hat nur gelegentlich in seinem Zimmer in Stubbekøbing übernachtet, weil er die meiste Zeit auf Masned Flak (siehe Link zu Google Maps > Vordingborg) fischte, wo sich derzeit sein Zeesboot „Helene“ befindet."
Am 09. Februar diesen Jahren fand in Stralsund anlässlich des 90. Todestages von Jacob Hamer ein großes Familientreffen statt, an dem 48 Personen teilnahmen. Insgesamt hatte Jacob Hamer 12 Kinder, 9 Enkelkinder, 19 Urenkel und 30 Ur-Urenkel.
Carl Simon Jacob Hamer wurde am 10.10.1857 in Stralsund geboren. Er war verheiratet mit Helene Johanna Henriette Grählert aus Pruchten. Das Paar lebte von 1882-1900 in Vordingborg/Dänemark. Helene verstarb im Jahr 1902 in Stralsund. Noch im gleichen Jahr heiratete Jacob Hamer Martha Minna Lorenz aus Rambin. Beide Eheleute sind im Jahr 1929 in Stralsund verstorben.
Das Foto zeigt Jacob Hamer mit seiner zweiten Ehefrau im Jahr 1917:
(Schriftzug: „Auf diesem Bild war ich im 60. Jahr, J. Hamer – Mutter im 43. Jahr - Stralsund Juni 1917“)
Für das Familientreffen habe ich Frau Brügmann das Statut des Zeesener-Amtes zu Stralsund eingescannt. Am Ende des Dokumentes von 1892 steht der Name - Heinrich Hamer - der das Dokument als worthabender Altermann des Zeesener-Amtes ausgefertigt hat. Bei diesem Heinrich Hamer handelt es sich um den Vater von Jacob Hamer, also um den Urgroßvater von Heidi Brügmann.
Das Zeesboot "Helene" von Jacob Hamer taucht in einem Schiffsregisterprotokoll des dänischen Reichsarchives auf, in welchem 54 Schiffsankäufe von pommerschen Zeesbooten an dänische Fischer vermerkt sind. Dieses Protokoll wurde 1961 in der Broschüre "De Pommerske Aledrivkvaser og deres Betydning for Danmark" (Die pommerschen Zeesboote und ihre Bedeutung für Dänemark) von Wolfgang Rudolph veröffentlicht. Daraus geht auch hervor, dass das Zeesboot "Helene af Nykobing F." (Fisker Jacob Hamer) im Jahr 1881 in Greifswald erbaut worden ist. Zum Bautyp wird ausgesagt: "kravel, spids" was bedeutet, dass es sich um ein spitzgattes Fahrzeug mit kraweeler Beplankung gehandelt hat.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist "Helene" heute nicht mehr erhalten, da es in Dänemark kaum noch Originalbauten pommerscher Zeesboote gibt.
Uwe Grünberg
Herzlichen Dank an Frau Heidi Brügmann aus Stralsund für die Zuarbeit in Form zahlreicher Briefe u. Telefonate, für das Bildmaterial und den netten Kontakt!
Quellen u. Literaturempfehlung:
Alan Hioth Rasmussen - "Unter Segeln nach Dänemark" sowie dän. Originalversion "Drivvod I Danmark"
Morten Gøthche - Dänische Zeesboote
Bildquellen:
Bild 1: Pixabay Lizenz
Bild 2: Sammlung Helmut Olszak/Archiv Deutsches Meeresmuseum Stralsund
Bild 3 u. 4: Scan Buchcover/Uwe Grünberg
Bild 5: Mit freundlicher Genehmigung Frau Heidi Brügmann u. Familie
Bild 6 u. 7: Privatsammlung Frau Heidi Brügmann